Allgemeine Geschäftsbedingungen der MUHL Watersports KG
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge, die mit Verbrauchern
abgeschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch einer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf). Sie gelten
ferner für Werkverträge, für die nach § 651 BGB Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien
werden, auch soweit es sich rechtlich um Werkverträge handelt, nachfolgend als „Verkäufer“
und als „Käufer“ bezeichnet.
(2) Für Verträge, die nicht zwischen anwesenden Personen und daher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, gelten zusätzlich
die nachfolgenden Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge.
(3) Bei dem Verkauf von Schiffen, die in einem Schiffsregister eingetragen sind, finden die
Vorschriften des Kaufrechts Anwendung, die für den Verkauf von Grundstücken gelten.
§ 2 Vertragsabschluß
(1) Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von 6 Wochen gebunden. Ein
Vertrag ist abgeschlossen, wenn die andere Seite ein Vertragsangebot annimmt.
(2) Ist die Lieferung einer nicht vorrätigen Ware oder einer Ware, die erst noch nach den Spezifikationen
des Käufers angefertigt werden muss, vereinbart, so dass der Verkäufer eine
Lieferbestätigung seines Lieferanten einholen muss, so kann der Verkäufer eine Bestellung
des Käufers erst dann annehmen, wenn ihm eine verbindliche Lieferbestätigung des
Lieferanten vorliegt.
(3) Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass der Verkäufer eine Lieferung auf Bestellung
des Käufers ausführt.
(4) Wurde der Vertrag schriftlich abgeschlossen, so gilt die Schriftform auch für alle Vertragsänderungen
und Vertragsergänzungen als vereinbart.
(5) Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung
des Verkäufers auf Dritte übertragen.
(6) An den dem Käufer übergebenen Zeichnungen und Unterlagen hat der Verkäufer oder
sein Lieferant ein Urheberrecht.
(7) Kann der Verkäufer eine bestellte Ware oder ein Ersatzteil in der vom Käufer gewünschten
Ausführung nicht liefern, so kann der Verkäufer dem Käufer eine nach Qualität und
Preis gleichwertige Leistung anbieten. In diesem Fall ist der Käufer nicht zur Abnahme
verpflichtet.
§ 3 Pflichten des Verkäufers
(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die verkaufte Sache zu übergeben und ihm das
Eigentum zu verschaffen. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den im Vertrag
festgelegten Spezifikationen, sie muss der im Vertrag festgelegten Verwendung und den
in Auftragsbestätigungen festgelegten Leistungsmerkmalen entsprechen. Eigene Prospektaussagen
und solche von Herstellern sind nur dann maßgeblich, wenn es sich um verbindliche
Leistungsbeschreibungen und nicht um unverbindliche beschreibende Merkmale
handelt. Alle in dem Vertrag genannten Leistungsbeschreibungen sind keine Garantien,
für die der Verkäufer nach § 444 BGB haften würde. Konstruktions- und Formänderungen
der verkauften Sache, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges
seitens der Hersteller bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Sache nicht
erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
(2) Alle angegebenen Liefertermine sind zunächst unverbindlich. Sie bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch den Verkäufer. Kurzfristige Lieferüberschreitungen sind unschädlich,
falls nicht die Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich in dem
Vertrag bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß. Werden
nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich die Lieferfristen um den
gleichen Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluß und der Vertragsänderung liegt,
sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
(3) Der Verkäufer kommt mit seiner Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn er nach
Fristablauf von dem Käufer unter einer weiteren Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
gemahnt worden ist. Die von dem Käufer gesetzte Nachfrist muss mindestens 2 Wochen
betragen. Der Verkäufer kann eine weitere Fristverlängerung begehren, wenn der Lieferverzug
auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat.
(4) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen
z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer
der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine Leistungsstörung
zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
(5) Der Käufer kann den Ersatz eines Verzugschadens verlangen, wenn dem Verkäufer oder
einem Erfüllungsgehilfen des Verkäufers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich der Anspruch auf höchstens 5% des Kaufpreises
ohne Umsatzsteuer.
(6) Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich erforderlichenfalls
bereits vereinbarte Liefertermine.
(7) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers, der Verkäufer trägt die Kosten der Übergabe.
(8) Soll der Übergabeort ein anderer Ort sein, so muss dies ausdrücklich vereinbart werden.
Wird die Ware an einen anderen Ort als dem vereinbarten Erfüllungsort versandt, so gehen
die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Verpackungskosten werden nur dann berechnet,
wenn das zu befördernde Gut zum sicheren Transport eine Verpackung oder ggf.
eine seemännische Verpackung benötigt oder der Käufer dies wünscht. Kosten der Transportversicherung,
der Verladung und Überführung sowie vereinbarter Nebenleistungen
gehen zu Lasten des Käufers.
§ 4 Pflichten des Käufers
(1) Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache zu
zahlen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Zahlungen haben spesenfrei zu
erfolgen. Die Leistung ist erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers erbracht.
Die Entgegennahme von Schecks erfolgt zahlungshalber. Wechsel werden nur kraft einer
besonderen Vereinbarung zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen
entgegengenommen. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur
dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen,
soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.
(2) Bei Exporten erfolgt die Beauftragung des Spediteurs durch den Käufer.
(3) Treten nicht vorhergesehenen Rohstoff-, Lohn-, Energie- oder sonstige Kostenänderungen
ein, durch die dem Verkäufer die Erfüllung des Vertrages nicht zumutbar wird, so ist der
Verkäufer unter den Voraussetzungen des § 313 BGB berechtigt, Verhandlungen über eine
Preisanpassung zu verlangen und im Falle der Nichteinigung von dem Vertrag zurückzutreten,
falls die Erfüllung des Vertrages für den Verkäufer unzumutbar geworden ist.
(4) Sind in dem Vertrag Vorauszahlungen vereinbart, die von dem Käufer nicht eingehalten
werden, so kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, wenn erkennbar wird, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist. Das Leistungsverweigerungsrecht des
Verkäufers erlischt, wenn der Kaufpreis bewirkt wird oder der Käufer Sicherheit geleistet
hat.
(5) Leistet der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit
erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Käufer kommt auch dann
in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
zahlt, sofern diese Rechtsfolgen ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sind.
(6) Haben die Parteien Ratenzahlungen vereinbart, so wird die gesamte Restschuld – ohne
Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer
mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät
und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens ein Zehntel des Kaufpreises
beträgt.
(7) Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Verkäufer kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen.
§ 5 Abnahme
(1) Der Käufer hat das Recht, die verkaufte Sache innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet,
die Kaufsache innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen. Wird die Kaufsache
bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme von dem Käufer oder seinem Beauftragten
gelenkt, so haftet der Käufer für dabei an der Kaufsache entstandene Schäden, wenn diese
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
(2) Dem Käufer wird vor der Übergabe ein Abnahmeprotokoll vorgelegt, das mit dem Käufer
bei der Übernahme im einzelnen durchgegangen wird. Soweit durch Eintragung in dem
Übergabeprotokoll belegt ist, dass die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln war, so
gilt die Vermutung des § 476 BGB als widerlegt, falls es sich nicht um versteckte Mängel
handelt.
(3) Bleibt der Käufer mit der Übernahme der Kaufsache länger als 14 Tage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer
dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass
er nach Ablauf dieser Frist eine Übergabe ablehne.
(4) Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(5) Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und
endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung seiner
Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht imstande ist.
(6) Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises
ohne Umsatzsteuer. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Der Verkäufer
kann sich gegenüber dem Käufer auf die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 2
ZPO berufen.
§ 6 Versand
(1) Die Gefahr für die Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an von dem
Käufer beauftragten Spediteur über. Eine Rücksendung kann nur per versicherten Versand erfolgen.
(2) Die Versandkosten trägt der Käufer, falls die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
(3) Der Verkäufer ist auf Wunsch des Käufers verpflichtet, eine Transportversicherung auf
Rechnung des Käufers abzuschließen.
(4) Stellt der Käufer bei dem Empfang der Ware Transportschäden fest, so hat er dies dem
Transportunternehmen und dem Verkäufer binnen einer Woche anzuzeigen. Wurde eine
Transportversicherung abgeschlossen, so ist die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen.
(5) Wird vom Käufer Transportweg, Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben,
so ist der Verkäufer berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung
der mutmaßlichen Interessen des Käufers zu treffen, der Verkäufer haftet jedoch
nicht für Verzögerungen in der Transportzeit.
§ 7 Nacherfüllung
(1) Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Ist die Sache mangelhaft, so kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung verlangen.
Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe
Menge liefert.
(2) Verlangt der Käufer Nacherfüllung, so wird sich der Verkäufer zunächst um eine Beseitigung
des Mangels bemühen. Das Wahlrecht des Käufers, anstelle der Nachbesserung die
Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, ist gemäß § 439 Abs. 3 BGB insoweit
eingeschränkt, als die Lieferung einer mangelfreien Sache nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich oder aufgrund von langen Lieferfristen nicht zumutbar ist. Dabei sind
insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels
und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Diese Voraussetzungen liegen
vor, wenn die Kaufsache nach einer Kundenspezifikation gefertigt worden ist oder es
sich sonst um eine Einzelfertigung handelt.
(3) Die Parteien vereinbaren, dass der Käufer dem Verkäufer die verkaufte Sache am Übergabeort
zum Zwecke der Nachbesserung übergibt. Verlangt der Käufer die Nachbesserung
an einem anderen Ort, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Ist die Nachbesserung
an dem anderen Ort nicht möglich, so kann der Verkäufer den Transport der Sache
an einen geeigneten Ort - dies kann auch der Betriebssitz des Verkäufers sein - auf Kosten
des Käufers verlangen.
(4) Die Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften
Sache.
(5) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn
sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen
z.B. einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Käufers etwas anderes ergibt. In
diesem Fall und in dem Fall, dass der Verkäufer die Lieferung einer mangelfreien Sache
verweigert, kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten und Schadenersatz sowie den
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Statt zurückzutreten, kann der Käufer den
Kaufpreis auch mindern.
(6) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss
den Mangel kennt. Dies gilt insbesondere bei dem Verkauf gebrauchter Sachen.
Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der
Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer seine Aufklärungspflichten
verletzt hat und den Mangel arglistig verschwiegen hat. Bei Verkauf an Gewerbetreibende ist eine etwaige Garantie oder Gewährleistung bei gebrauchten Sachen grundsätzlich ausgeschlossen.
(7) Hat der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen, so hat er
hierfür einzutreten. Hierzu gehören alle Beschaffenheitsangaben, die in den Kaufvertrag
aufgenommen worden sind oder auf die in dem Kaufvertrag verwiesen wird.
(8) Hat ein Dritter, z.B. ein Lieferant des Verkäufers, eine Werksgarantie abgegeben, so vereinbaren
die Parteien, dass der Käufer zunächst seine Ansprüche aus der Werksgarantie
geltend macht, da die Leistungen aus der Werksgarantie häufig weiter gehen als die Nacherfüllungsverpflichtung des Verkäufers, z.B. durch einen weltweiten Service. Grundsätzlich besteht eine Garantie nur in dem Umfang, in dem der Hersteller der jeweiligen Ware sie gewährt.
(9) Mängelansprüche des Käufers verjähren bei neuen Sachen und bei Schiffen in 2 Jahren,
bei gebrauchten Sachen und bei gebrauchten Schiffen in 1 Jahr.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Gegenständen
bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.
(2) Der Verkäufer kann die verkaufte Sache herausverlangen, wenn er von dem Kaufvertrag
zurückgetreten ist.
(3) Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Sie sind
höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere
Kosten nachweist.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Zugriffen Dritter auf den unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Kaufgegenstand – z.B. von Pfändungen, von der Ausübung des
Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt – unverzüglich Mitteilung zu machen. Er hat den
Gerichtsvollzieher oder sonstige Dritte auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen,
und dieses unter Übersendung des Pfandprotokolls dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
Er trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines Pfandrechts und zur Wiederbeschaffung
des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, und hat alle Schäden, die durch
den Zugriff an dem Kaufgegenstand entstehen, zu ersetzen, soweit Kosten und Schadenersatz
nicht von Dritten eingezogen werden können.
(5) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Verkäufers eine Veräußerung, eine Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder
Vermietung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung seines regelmäßigen Standortes
zulässig.
(6) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten
und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer
oder einer von dem Verkäufer benannten Werkstatt ausführen zu lassen.
(1) Wird der Händler im Kundenauftrag tätig, so finden die Vorschriften über den
Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung, da unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen
den Kaufvertragsparteien entstehen.
(2) Der Händler wird ausschließlich im Interesse seines Kunden tätig, er übernimmt keine
Belehrungs- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer.
§ 10 Datenschutz
Wir weisen nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer
Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sicher gestellt, dass diese gespeicherten
Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.
Google Analytics
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§ 11 Vertragsschluss
Die Angebote der in der Preisliste aufgeführten Waren sind freibleibend. Wenn Waren ausverkauft
sind, kommt kein Vertragsabschluß zustande. Im übrigen kommt ein Kaufvertrag mit
der Entgegennahme der bestellten Ware sowie dem Empfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande.
§ 12 Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei der Bestellung mehrerer Waren oder einer Ware in Teilsendungen, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Muhl Watersports KG,
Prof.-Oelkerstr.12,
34346 Hann. Münden,
Tel.: 05541 988013,
Fax.: 05541 988040,
E-Mail: info@muhl-watersports.de,
..mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns,
Muhl Watersports KG,
Prof.-Oelkerstr.12,
34346 Hann. Münden
zurück zusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR 13,99 für paketversandfähige Waren geschätzt.
Für nicht für paketversandfähige Waren (Wasserski, Wakeboards(Überlänge)) zusätzlich EUR 22,50, somit etwa EUR 36,49.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(2) Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An:
Muhl Watersports KG,
Prof.-Oelkerstr.12,
34346 Hann. Münden,
Tel.: 05541 988013,
Fax.: 05541 988040,
E-Mail: info@muhl-watersports.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Bestell-Nummer (*)/Rechnungs-Nummer (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Ergänzender Hinweis:Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Rücksendung von Waren
Bitte kontaktieren Sie uns in jedem Fall vor Rücksendung von Waren.
Beachten Sie: Bei unfrei verschickten Sendungen verweigern wir die Annahme.
Sollte bei einer Rücksendung aus einer portofreien Lieferung aufgrund des Bestellwertes von über EUR 100,- der verbleibende Einkaufswert von EUR 100,- unterschritten werden, so verlieren sie den Vorteil der portofreien Ursprungslieferung. Das Porto der Ursprungslieferung wird in diesem Fall automatisch bei der Gutschrift, bzw. Überweisung des Betrages in Abzug gebracht. Für zurückgesandte Ware, die speziell nach Kundenwunsch -und Auftrag angefertigt oder bestellt wurde wird eine Wiedereinlagerungs-Gebühr (restocking-fee) in Höhe von 10% des Kaufpreises erhoben. Reduzierte Ware ist vom Umtausch und von Rückgabe ausgeschlossen.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 13 Preise
Die in der Preisliste angegebenen Preise umfassen alle Steuern und sonstigen Preisbestandteile.
Die Preislisten sind solange gültig, bis sie durch eine neue Preisliste ersetzt werden. Bei
einem Paketversand wird eine Versandkostenpauschale erhoben, deren Höhe sich nach den
üblicherweise anfallenden Kosten richtet.
§ 14 Mängelrügen
(1) Mängelrügen müssen unverzüglich nach Empfang der Ware erhoben werden. Der Käufer
ist verpflichtet, die Ware auszupacken und sie auf ihre Funktionstüchtigkeit hin auszuprobieren.2) Bei Transportschäden oder Diebstahl ist sofort bei der Güterabfertigung des Empfangsbahnhofes,
der Speditionsfirma oder der Post bzw. DPD eine Tatbestandsaufnahme anzufordern und
dem Verkäufer zuzuleiten. Die von dem Verkäufer verwendeten Verpackungen sind von
der Bahn und der Post anerkannt, so dass im Schadenfall die Erstattung gewährleistet ist.
(3) Eine Verletzung dieser Obliegenheitsverpflichtungen kann die Gewährleistungsrechte des
Käufers beeinträchtigen.
§ 15 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
Informationen zur Garantie
Die Garantie beträgt - sofern der Hersteller nicht ausdrücklich anderes vorgibt - mindestens ab Verkaufsdatum:
12 Monate bei : Wakeboards, Ski
6 Monate bei: Fashion, Neopren, Bindungen, Wakeskates, Tubes und Bananen, Bags, Finnen, Leinen und Hanteln...
Das Kaufdatum muss mit der Originalrechnung des Kunden nachgewiesen werden. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert, oder unsachgemäß montiert.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
· Abnutzung durch Gebrauch
· Verschleißteile wie z.B. Overlays
· Beschädigungen durch äußere Gewalteinwirkung wie z.B. Slider, Kicker, Stege
· Defekte durch kommerzielle Nutzung z.B. bei Verleih